Prüferin/Prüfer (m/w/d) für den Prüfbereich „Tiefbau“

Beim Rechnungshof des Saarlandes ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Prüfungsabteilung IV im Prüfungsgebiet IV 2 „Tiefbau“ die Stelle 

einer Prüferin / eines Prüfers (m/w/d)

zu besetzen.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Prüfung von

  • eigenen Maßnahmen/Bauvorhaben des Landes, gegebenenfalls mit Finanzierungsbeteiligung des Bundes und/oder der EU
  • Bauvorhaben Dritter, die vom Land gegebenenfalls mit Finanzierungsbeteiligung des Bundes und/oder der EU bezuschusst werden. 

Hierbei kann es sich um Maßnahmen in den Bereichen Straßen-, Wege- und Brückenbau sowie deren Unterhaltung ebenso handeln wie beispielsweise in den Bereichen Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz und Umweltschutz.

Auch kommen Prüfungen zur Wirtschaftsförderung (Revitalisierung von ehemaligen Industriebrachen, Erschließung von Gewerbegebieten, Betriebsansiedlungen), zu Schienenwegen, Bahnhöfen und Eisenbahnüberführungen, Wasserwegen und Häfen, zum Flughafen sowie zum Tourismus in Betracht.

Als Stelleninhaber/in prüfen Sie die durch Geschäftsverteilung bzw. Prüfungsplan vorgegebenen Prüfungsobjekte bzw. Prüfungsschwerpunkte umfassend oder in Teilbereichen. Die Prüfungen finden je nach Umfang und Thema als eigenständige Prüfungen oder Team-Prüfungen statt. Sie erstellen Prüfungsmitteilungen und Beiträge für den Jahresbericht des Rechnungshofs und erarbeiten Stellungnahmen und Berichte im Rahmen seiner beratenden Tätigkeit. 

Bewerberinnen und Bewerber müssen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (FH-Diplom oder Bachelor) in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen (allgemeiner Tiefbau) oder eine mit Blick auf die geforderten Aufgabenstellungen vergleichbare einschlägige Fachrichtung (z. B. Verkehrswesen, Siedlungswasserbau, Umweltingenieurwesen, Bau- bzw. Infrastrukturmanagement) verfügen. Idealerweise besitzen Sie Kenntnisse auf dem Gebiet der Projektabwicklung im Tiefbau und haben hierzu bereits erste berufliche Erfahrungen gesammelt. Kenntnisse im Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht und Vergaberecht sind ebenso von Vorteil wie solche in den Bereichen HOAI und Bauvertragswesen (VOB).

Ferner sollten die Bewerberin bzw. der Bewerber folgenden Anforderungen entsprechen: 

  • Befähigung und Bereitschaft zur selbstständigen, systematischen, zielbewussten, gründlichen und zügigen Arbeit
  • Ausgewogenes Urteilsvermögen, ausgeprägte Entschlusskraft und Verhandlungsgeschick
  • Analytische Begabung, Einfallsreichtum und Eigeninitiative
  • Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck sowie tadelloses Auftreten
  • Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
  • Bereitschaft zur Übernahme fachfremder Aufgaben und zum Erwerb der nötigen Kenntnisse

Die Bereitschaft zu Dienstreisen – auch außerhalb des Saarlandes – und zum Einsatz des privateigenen Pkw im Rahmen von Prüfungen wird erwartet. 

Wer wir sind:

Der Rechnungshof ist das oberste Organ der staatlichen Finanzkontrolle im Saarland und hat seinen Sitz in Saarbrücken. Er ist eine oberste Landesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Das bedeutet, dass der Rechnungshof unabhängig ist von Parlament und Landesregierung. Der Rechnungshof fasst die Ergebnisse seiner Prüfungen, soweit sie für die Entlastung der Landesregierung wegen der Haushaltsrechnung von Bedeutung sein können, jährlich für den Landtag des Saarlandes in einem Jahresbericht zusammen, den er dem Landtag und der Landesregierung zuleitet.

Wir bieten Ihnen:

  • Eine sinnstiftende und abwechslungsreiche Tätigkeit in einer unabhängigen Institution mit einem leistungsstarken Team
  • Planbarkeit und Stabilität durch hohe Job- und Standortsicherheit
  • Eine Planstelle im gehobenen Dienst bis zur Besoldungsgruppe A13 SBesG; beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erfolgt die Übernahme im Beamtenverhältnis im bisherigen Statusamt bzw. es besteht die grundsätzliche Möglichkeit der Verbeamtung im Eingangsamt der Laufbahn; andernfalls erfolgt eine Einstellung als Tarifbeschäftigte(r) in der Entgeltgruppe E 12 TV-L
  • Familienfreundliche Arbeitsbedingungen für eine echte Work-Life-Balance (z.B. flexible Arbeitszeit, mobiles Arbeiten, Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung)
  • Strukturierte Einarbeitung in die genannten Aufgabengebiete und Teilnahme am Qualifizierungsprogramm für neue Prüfer/-innen der Landesrechnungshöfe
  • Regelmäßige und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Behördliches Gesundheitsmanagement
  • Jobticket (Kostenbeteiligung) 

Wie Sie sich bewerben:

Bewerben Sie sich jetzt mit vollständigen Unterlagen bis spätestens 29. November 2024, ausschließlich über www.interamt.de (Angebots-ID: 1210605).

Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen mit fehlenden Angaben und/oder unvollständigen Unterlagen beim weiteren Auswahlprozess nicht berücksichtigt werden können. Zudem bitten wir, von Bewerbungen per Post oder E-Mail abzusehen. 

Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, besteht an der Bewerbung von Frauen besonderes Interesse. Schwerbehinderte Menschen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
 

Information zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 DSGVO

Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren im Rechnungshof des Saarlandes.

Verantwortliche für die Datenverarbeitung

Präsidentin des Rechnungshofs des Saarlandes
Bismarckstraße 39-41
66121 Saarbrücken

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Rechnungshof des Saarlandes
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Bismarckstraße 39-41
66121 Saarbrücken

Tel. 0681/501-4954
E-Mail: datenschutz@rechungshof.saarland.de

Zwecke der Verarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherungsdauer

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist für das Bewerbungs- einschließlich Auswahlverfahren und einer möglichen Einstellung erforderlich. Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die mögliche Folge einer Nichtbereitstellung, dass wir Sie als Bewerberin oder Bewerber nicht berücksichtigen können. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung beruht auf den Artikeln 6 Absatz 1 Buchstabe b und 88 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) in Verbindung mit § 22 Absatz 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes.

Sollten Sie nicht eingestellt werden, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, wenn der Rechtsweg gegen eine entsprechende Entscheidung des Rechnungshofs des Saarlandes ausgeschöpft ist. Im Falle Ihrer Einstellung werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses weiterverwendet.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.

Darüber hinaus haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widersprechen (Artikel 21 Absatz 1 DSGVO). Das wird dann jedoch zur Folge haben, dass Sie in einem Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können.

Als gemeinsame Anlaufstelle für die Geltendmachung der Betroffenenrechte fungiert das für Personalangelegenheiten zuständige Präsidialbüro des Rechnungshofs des Saarlandes:

Rechnungshof des Saarlandes
Präsidialbüro
Bismarckstraße 39-41
66121 Saarbrücken

E-Mail: poststelle@rechnungshof.saarland.de

Ihnen steht des Weiteren nach Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.

Anschrift der Aufsichtsbehörde

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken

Erreichbarkeiten:

Telefon: 0681/94781-0
Telefax: 0681/94781-29
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de

Rechnungshof des Saarlandes

Bismarckstraße 39-41
66121 Saarbrücken

oder

Postfach 10 24 62
66024 Saarbrücken

Kontakt

Telefon:  0681/501-5794

Telefax:  0681/501-5799

E-Mail:

poststelle@rechnungshof.saarland.de

E-Mail Pressestelle: 

presse@rechnungshof.saarland.de

Download

Den öffentlichen PGP-Schlüssel des Rechnungshofs des Saarlandes können Sie hier herunterladen: